Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-05-14, 5 Sa 224/02

5 Sa 224/02Arbeitsgericht14.05.2002

Regest

Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet kein Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer befris-tet beschäftigter Lehrkräfte.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 224/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-14

Aktenzeichen: 5 Sa 224/02

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0514.5SA224.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG, § 72 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 LPVG NW

Leitsätze

Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet kein Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer befris-tet beschäftigter Lehrkräfte.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 18.12.2001 - 4 Ca 2338/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.