Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-05-14, 5 Sa 1607/01

5 Sa 1607/01Arbeitsgericht14.05.2002

Regest

Die gegen das Prinzip der Besenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet keinen Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer be-fristet beschäftigter Lehrkräfte.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 1607/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-14

Aktenzeichen: 5 Sa 1607/01

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0514.5SA1607.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG

Leitsätze

Die gegen das Prinzip der Besenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet keinen Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer be-fristet beschäftigter Lehrkräfte.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 12.09.2001 - 3 Ca 781/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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