5 Sa 1607/01•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-05-14, 5 Sa 1607/01
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-05-14, 5 Sa 1607/01
5 Sa 1607/01Arbeitsgericht14.05.2002
Regest
Die gegen das Prinzip der Besenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet keinen Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer be-fristet beschäftigter Lehrkräfte.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 1607/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-14
Aktenzeichen: 5 Sa 1607/01
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0514.5SA1607.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG
Leitsätze
Die gegen das Prinzip der Besenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet keinen Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer be-fristet beschäftigter Lehrkräfte.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 12.09.2001 - 3 Ca 781/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.