10 TaBV 142/01•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-04-24, 10 TaBV 142/01
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-04-24, 10 TaBV 142/01
10 TaBV 142/01Arbeitsgericht24.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 142/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-24
Aktenzeichen: 10 TaBV 142/01
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0424.10TABV142.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 99 Abs. 1, 4 BetrVG§§ 2, 3 Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel NRW
Tenor
Die Beschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss
des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.08.2001 - 9 BV 44/01 -
wird zurückgewiesen.
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