Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-02-06, 9 Ta 9/02

9 Ta 9/02Arbeitsgericht06.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 9 Ta 9/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-02-06

Aktenzeichen: 9 Ta 9/02

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0206.9TA9.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Auf die Beschwerde der ehemaligen Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 17.12.2001 - 3 Ca 520/01 - teilweise abgeändert.

Der Streitwert wird für das Verfahren bis zum 01.10.2001 auf Euro 7.771,74 festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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