9 Ta 9/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-02-06, 9 Ta 9/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-02-06, 9 Ta 9/02
9 Ta 9/02Arbeitsgericht06.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 9 Ta 9/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-06
Aktenzeichen: 9 Ta 9/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0206.9TA9.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Tenor
Auf die Beschwerde der ehemaligen Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 17.12.2001 - 3 Ca 520/01 - teilweise abgeändert.
Der Streitwert wird für das Verfahren bis zum 01.10.2001 auf Euro 7.771,74 festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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