5 Sa 1051/01•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-01-25, 5 Sa 1051/01
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-01-25, 5 Sa 1051/01
5 Sa 1051/01Arbeitsgericht25.01.2002
Regest
Seit der Neuregelung der Beihilfeverordnung NRW durch die 15. Änderungsverordnung vom 30.09.1998 ist allein der Austausch der Brillengläser keine beihilfefähige Reparatur mehr
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 1051/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-25
Aktenzeichen: 5 Sa 1051/01
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0125.5SA1051.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 4 Abs. 1 Ziff. 10 der Beihilfeordnung NRW
Leitsätze
Seit der Neuregelung der Beihilfeverordnung NRW durch die 15. Änderungsverordnung vom 30.09.1998 ist allein der Austausch der Brillengläser keine beihilfefähige Reparatur mehr
Tenor
Auf die Berufung des beklagten L5xxxx wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 15.06.2001, AZ. - 2 Ca 749/01 - teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zur tragen.
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