Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-01-25, 5 Sa 1051/01

5 Sa 1051/01Arbeitsgericht25.01.2002

Regest

Seit der Neuregelung der Beihilfeverordnung NRW durch die 15. Änderungsverordnung vom 30.09.1998 ist allein der Austausch der Brillengläser keine beihilfefähige Reparatur mehr

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 1051/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-25

Aktenzeichen: 5 Sa 1051/01

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0125.5SA1051.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 4 Abs. 1 Ziff. 10 der Beihilfeordnung NRW

Leitsätze

Seit der Neuregelung der Beihilfeverordnung NRW durch die 15. Änderungsverordnung vom 30.09.1998 ist allein der Austausch der Brillengläser keine beihilfefähige Reparatur mehr

Tenor

Auf die Berufung des beklagten L5xxxx wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 15.06.2001, AZ. - 2 Ca 749/01 - teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zur tragen.

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