18 Sa 1009/01•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-01-16, 18 Sa 1009/01
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-01-16, 18 Sa 1009/01
18 Sa 1009/01Arbeitsgericht16.01.2002
Regest
Die Betreuung eines Geoinformationssystems durch einen Vermessungsingenieur (grad) hebt sich nicht durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Vergütungsgruppe III Fallgruppe 2 TTV heraus.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1009/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-16
Aktenzeichen: 18 Sa 1009/01
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0116.18SA1009.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: §§ 22, 23 BAT 1975, TTV
Leitsätze
Die Betreuung eines Geoinformationssystems durch einen Vermessungsingenieur (grad) hebt sich nicht durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Vergütungsgruppe III Fallgruppe 2 TTV heraus.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.05.2001 - 7 Ca 5977/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
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