Landesarbeitsgericht Hamm, 2001-11-09, 5 Sa 926/01

5 Sa 926/01Arbeitsgericht09.11.2001

Regest

Keine Fürsorgepflichtverletzung des öffentlichen Arbeitgebers durch unterlassene Aufklä-rung über die auch vor Inkrafttreten des § 15 b BAT bestehende Möglichkeit, eine Teilzeittä-tigkeit im Anschluss an die Beurlaubung nach § 50 Abs. 2 BAT zu befristen (a. A. LAG Düs-seldorf, Urteil v. 30.05.2000 - 16 (2) Sa 50/00).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 926/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-09

Aktenzeichen: 5 Sa 926/01

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2001:1109.5SA926.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Leitsätze

Keine Fürsorgepflichtverletzung des öffentlichen Arbeitgebers durch unterlassene Aufklä-rung über die auch vor Inkrafttreten des § 15 b BAT bestehende Möglichkeit, eine Teilzeittä-tigkeit im Anschluss an die Beurlaubung nach § 50 Abs. 2 BAT zu befristen (a. A. LAG Düs-seldorf, Urteil v. 30.05.2000 - 16 (2) Sa 50/00).

Tenor

Auf die Berufung des beklagten L1xxxx vom 18.06.2001 gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 29.03.2001 - 3 Ca 3653/00 - wird das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

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