Landesarbeitsgericht Hamm, 2001-08-29, 18 Sa 1989/00

18 Sa 1989/00Arbeitsgericht29.08.2001

Regest

Die Gleichstellung nach § 19 Lehrerausbildungsgesetz wie auch die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Studiums sind nach Ziffer 9.1 Satz 3 des sog. Nichter-füllerlasses durch ein förmliches Verwaltungsverfahren festzustellen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1989/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-08-29

Aktenzeichen: 18 Sa 1989/00

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2001:0829.18SA1989.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: Nichterfüllererlass (Runderlass des Kultusministers über die Eingruppierung der im Ange-stelltenverhältnis beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs ohne die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis vom 20.11.1981)

Leitsätze

Die Gleichstellung nach § 19 Lehrerausbildungsgesetz wie auch die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Studiums sind nach Ziffer 9.1 Satz 3 des sog. Nichter-füllerlasses durch ein förmliches Verwaltungsverfahren festzustellen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 09.11.2000 - 1 Ca 1441/95 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.