19 Sa 853/98•Landesarbeitsgericht Hamm, 1998-11-02, 19 Sa 853/98
Landesarbeitsgericht Hamm, 1998-11-02, 19 Sa 853/98
19 Sa 853/98Arbeitsgericht02.11.1998
Regest
Die generelle Anordnung des Arbeitgebers, daß sich alle Arbeitnehmer, die unter Waffen als Wachleute beschäftigt werden, einer gesundheitlichen Untersuchung auf Drogen- und Alkoholabhängigkeit unter Entnahme von Blut unterziehen müssen, ist ohne besonderen Anlaß in dem Verhalten oder in der Person des einzelnen Arbeitnehmers zumindestens unbillig i.S.d. § 315 I BGB.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 853/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-02
Aktenzeichen: 19 Sa 853/98
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:1998:1102.19SA853.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Leitsätze
Die generelle Anordnung des Arbeitgebers, daß sich alle Arbeitnehmer, die unter Waffen als Wachleute beschäftigt werden, einer gesundheitlichen Untersuchung auf Drogen- und Alkoholabhängigkeit unter Entnahme von Blut unterziehen müssen, ist ohne besonderen Anlaß in dem Verhalten oder in der Person des einzelnen Arbeitnehmers zumindestens unbillig i.S.d. § 315 I BGB.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 25.03.1998 - 3 (7) Ca 3176/97 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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