Landesarbeitsgericht Hamm, 1994-02-08, 6 (10) Sa 895/92

6 (10) Sa 895/92Arbeitsgericht08.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 6 (10) Sa 895/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-02-08

Aktenzeichen: 6 (10) Sa 895/92

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:1994:0208.6.10SA895.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 02.04.1992 - 3 Ca 525/91 - teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, die Berechnung der dem Kläger zustehenden Anwartschaft auf Altersrente neu vorzunehmen mit der Maßgabe, daß ihr ein pensionsfähiges Bruttoeinkommen von monatlich 7.737,65 DM zugrunde zu legen ist.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Anschlußberufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/10, die Beklagte 9/10.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.