6 (10) Sa 895/92•Landesarbeitsgericht Hamm, 1994-02-08, 6 (10) Sa 895/92
Landesarbeitsgericht Hamm, 1994-02-08, 6 (10) Sa 895/92
6 (10) Sa 895/92Arbeitsgericht08.02.1994
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 6 (10) Sa 895/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-02-08
Aktenzeichen: 6 (10) Sa 895/92
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:1994:0208.6.10SA895.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 02.04.1992 - 3 Ca 525/91 - teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, die Berechnung der dem Kläger zustehenden Anwartschaft auf Altersrente neu vorzunehmen mit der Maßgabe, daß ihr ein pensionsfähiges Bruttoeinkommen von monatlich 7.737,65 DM zugrunde zu legen ist.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Anschlußberufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/10, die Beklagte 9/10.
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