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7 SLa 562/24•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2025-01-24, 7 SLa 562/24
7 SLa 562/24Arbeitsgericht24.01.2025
Dienstordnungsangestellte haben keinen Anspruch auf Abgeltung des vollständigen Jahresurlaubs im Austrittsjahr; der Urlaub entsteht für sie nur gequotelt und ist nur in diesem Rahmen abzugelten. Dienstordnungsangestellte haben keinen Anspruch auf Abgeltung des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen.
Entscheidungsdatum: 2025-01-24
Aktenzeichen: 7 SLa 562/24
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2025:0124.7SLA562.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Normen: §§ 5, 10 EUW; §§ 1, 5, 7 Abs. 4 BUrlG; § 144 Abs. 1 SGB VII
Dienstordnungsangestellte haben keinen Anspruch auf Abgeltung des vollständigen Jahresurlaubs im Austrittsjahr; der Urlaub entsteht für sie nur gequotelt und ist nur in diesem Rahmen abzugelten.
Dienstordnungsangestellte haben keinen Anspruch auf Abgeltung des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen.
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