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7 SLa 418/24•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2025-01-24, 7 SLa 418/24
7 SLa 418/24Arbeitsgericht24.01.2025
Auslegung einer datumsmäßig bestimmten arbeitnehmerseitigen Kündigung als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt Zur Erforderlichkeit eines tatsächlichen Arbeitsangebots nach Ablauf einer Freistellung bis zum tatsächlichen Ablauf der Frist der Eigenkündigung Zum fehlenden Leistungswillen bei datumsmäßig bestimmter Eigenkündigung
Entscheidungsdatum: 2025-01-24
Aktenzeichen: 7 SLa 418/24
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2025:0124.7SLA418.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 615 BGB
Auslegung einer datumsmäßig bestimmten arbeitnehmerseitigen Kündigung als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Zur Erforderlichkeit eines tatsächlichen Arbeitsangebots nach Ablauf einer Freistellung bis zum tatsächlichen Ablauf der Frist der Eigenkündigung
Zum fehlenden Leistungswillen bei datumsmäßig bestimmter Eigenkündigung
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 10.06.2024 – 6 Ca 560/24 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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