Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2025-01-24, 7 SLa 418/24

7 SLa 418/24Arbeitsgericht24.01.2025

Regest

Auslegung einer datumsmäßig bestimmten arbeitnehmerseitigen Kündigung als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt Zur Erforderlichkeit eines tatsächlichen Arbeitsangebots nach Ablauf einer Freistellung bis zum tatsächlichen Ablauf der Frist der Eigenkündigung Zum fehlenden Leistungswillen bei datumsmäßig bestimmter Eigenkündigung

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 SLa 418/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-24

Aktenzeichen: 7 SLa 418/24

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2025:0124.7SLA418.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 615 BGB

Leitsätze

Auslegung einer datumsmäßig bestimmten arbeitnehmerseitigen Kündigung als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Zur Erforderlichkeit eines tatsächlichen Arbeitsangebots nach Ablauf einer Freistellung bis zum tatsächlichen Ablauf der Frist der Eigenkündigung

Zum fehlenden Leistungswillen bei datumsmäßig bestimmter Eigenkündigung

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 10.06.2024 – 6 Ca 560/24 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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