Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2024-08-23, 10 SLa 281/24

10 SLa 281/24Arbeitsgericht23.08.2024

Regest

Zur Inbezugnahme des "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung (weitgehende Parallelität zu LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2024 - 8 SLa 174/24).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 SLa 281/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-08-23

Aktenzeichen: 10 SLa 281/24

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2024:0823.10SLA281.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: §§ 305 Abs. 1, 305c Abs. 2 BGB

Leitsätze

Zur Inbezugnahme des "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung (weitgehende Parallelität zu LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2024 - 8 SLa 174/24).

Tenor

I.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 20.03.2024 - 3 Ca 912/23 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 3.000,00 zu zahlen.

II.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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