Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2024-07-11, 5 SLa 157/24

5 SLa 157/24Arbeitsgericht11.07.2024

Regest

Zur Inbezugnahme desTarifvertrags "über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregelungen des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 SLa 157/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-11

Aktenzeichen: 5 SLa 157/24

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2024:0711.5SLA157.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 305 Abs. 1, 305c Abs. 2 BGB

Leitsätze

Zur Inbezugnahme desTarifvertrags "über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregelungen des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung

Tenor

I.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 07.02.2024 — Az.: 4 Ca 1984/23 — abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus 1.680,00 € seit dem 01.09.2023 und aus weiteren 1.320,00 € seit dem 01.03.2024 zu zahlen.

II.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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