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9 SLa 186/24•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2024-07-01, 9 SLa 186/24
9 SLa 186/24Arbeitsgericht01.07.2024
Zur Inbezugnahme des Tarifvertrags "über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregelungen des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung
Entscheidungsdatum: 2024-07-01
Aktenzeichen: 9 SLa 186/24
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2024:0701.9SLA186.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: §§ 305 Abs. 1, 305c Abs. 2 BGB
Zur Inbezugnahme des Tarifvertrags "über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregelungen des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung
I.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 06.03.2024 — Az.: 3 Ca 1223/23 — abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.221,54 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2023 aus 1.569,89 € und aus weiteren 651,65 € seit dem 01.03.2024 zu zahlen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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