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4 SLa 141/24•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2024-06-26, 4 SLa 141/24
4 SLa 141/24Arbeitsgericht26.06.2024
Zur Inbezugnahme des "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung.
Entscheidungsdatum: 2024-06-26
Aktenzeichen: 4 SLa 141/24
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2024:0626.4SLA141.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 305 Abs. 1, 305c Abs. 2 BGB
Zur Inbezugnahme des "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung.
I.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 06.02.2024 - Az.: 2 Ca 1956/23 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.307,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2024 aus 2.138,46 € und seit dem 01.03.2024 aus weiteren 169,23 € zu zahlen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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