Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2024-06-11, 8 SLa 175/24

8 SLa 175/24Arbeitsgericht11.06.2024

Regest

Zur Inbezugnahme des "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 SLa 175/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-11

Aktenzeichen: 8 SLa 175/24

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2024:0611.8SLA175.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: §§ 305 Abs. 1, 305c Abs. 2 BGB

Leitsätze

Zur Inbezugnahme des "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung

Tenor

  1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 22.02.2024 - Az.: 2 Ca 1039/23 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000,00 € als steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.780,00 € seit dem 01.02.2024 und aus weiteren 220,00 € seit dem 01.03.2024 zu zahlen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  2. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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