Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2023-12-01, 3 SLa 14/24

3 SLa 14/24Arbeitsgericht01.12.2023

Regest

1. Eine variable, vom Erfolg abhängige Vergütung, die nicht für unmittelbar, sondern nur für mittelbar auf die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters zurückführbare Teamziele gezahlt wird, die zudem an den Vertriebserfolg Dritter, von dem gesamten Team des Mitarbeiters betreuter Vertriebspartner anknüpfen, kann anteilig für die über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinausgehende Zeit gekürzt werden, wenn der Mitarbeiter für einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt ausfällt. 2. Soweit keine abweichende vertragliche oder kollektivrechtliche Regelung eine Ausnahme begründet, gilt in diesen Fällen der allgemeine Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn".

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 SLa 14/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-01

Aktenzeichen: 3 SLa 14/24

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2023:1201.3SLA14.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 326 Abs. 1 S. 1 BG, § 611a Abs. 2 BGB

Leitsätze

  1. Eine variable, vom Erfolg abhängige Vergütung, die nicht für unmittelbar, sondern nur für mittelbar auf die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters zurückführbare Teamziele gezahlt wird, die zudem an den Vertriebserfolg Dritter, von dem gesamten Team des Mitarbeiters betreuter Vertriebspartner anknüpfen, kann anteilig für die über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinausgehende Zeit gekürzt werden, wenn der Mitarbeiter für einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt ausfällt.

  2. Soweit keine abweichende vertragliche oder kollektivrechtliche Regelung eine Ausnahme begründet, gilt in diesen Fällen der allgemeine Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn".

Tenor

I.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.12.2023 - Az.: 7 Ca 2952/23 - teilweise abgeändert und - unter Klageabweisung im Übrigen - die Beklagte verurteilt, an den Kläger 177,41 € brutto nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2022 zu zahlen.

II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

III.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

IV.Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.