Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2023-11-08, 12 Sa 348/23

12 Sa 348/23Arbeitsgericht08.11.2023

Regest

Eine Mindestehedauer von drei Monaten als Ausschlusstatbestand für den Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung mit einer Rückausnahme dafür, dass der Tod durch Unfall eingetreten ist, ist wirksam. Sie stellt auch in Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen keine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 348/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-08

Aktenzeichen: 12 Sa 348/23

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2023:1108.12SA348.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12

Normen: Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG; § 19 Abs. 1 BeamtVG; § 305 BGB, § 307 BGB, § 310 Abs. 4 BGB; § 46 Abs. 2a SGB VI; § 258 ZPO; Art. 229 § 5 EGBGB; Ersatzkassentarifvertrag (EKT)

Leitsätze

Eine Mindestehedauer von drei Monaten als Ausschlusstatbestand für den Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung mit einer Rückausnahme dafür, dass der Tod durch Unfall eingetreten ist, ist wirksam. Sie stellt auch in Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen keine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 08.03.2023 - 7 Ca 2529/22 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

  3. Die Revision wird zugelassen.

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