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12 Sa 529/22•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2023-08-09, 12 Sa 529/22
12 Sa 529/22Arbeitsgericht09.08.2023
1. Einordnung von Äußerungen gegenüber einer Gruppe von Co-Piloten und einer Co-Pilotin als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Deren Auslegung ergab, dass es sich nicht um die einzelvertragliche Zusage einer bestimmten und von der tariflichen Entwicklung unabhängigen Seniorität handelte. 2. Im Übrigen Parallelentscheidung zum Urteil vom 23.11.2022 - 12 Sa 443/22.
Entscheidungsdatum: 2023-08-09
Aktenzeichen: 12 Sa 529/22
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2023:0809.12SA529.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG; § 1 TVG; § 305 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB; § 253 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 520 Abs. 3 ZPO
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.06.2022 - 15 Ca 770/22 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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