Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2023-07-18, 8 Sa 512/22

8 Sa 512/22Arbeitsgericht18.07.2023

Regest

1. Einordnung von Äußerungen gegenüber einer Gruppe von Co-Piloten und einer Co-Pilotin als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Deren Auslegung ergab, dass es sich nicht um die einzelvertragliche Zusage einer bestimmten und von der tariflichen Entwicklung unabhängigen Seniorität handelte (Insoweit parallel zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 09.08.2023 - 12 Sa 529/22). 2. Im Übrigen Parallelentscheidung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.01.2023 - 8 Sa 420/22.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 512/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-07-18

Aktenzeichen: 8 Sa 512/22

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2023:0718.8SA512.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: Art 3 Abs. 1 GG, Art 9 Abs. 3 GG, § 1 TVG, § 305 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 253 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 520 Abs. 3 ZPO

Leitsätze

  1. Einordnung von Äußerungen gegenüber einer Gruppe von Co-Piloten und einer Co-Pilotin als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Deren Auslegung ergab, dass es sich nicht um die einzelvertragliche Zusage einer bestimmten und von der tariflichen Entwicklung unabhängigen Seniorität handelte (Insoweit parallel zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 09.08.2023 - 12 Sa 529/22).

  2. Im Übrigen Parallelentscheidung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.01.2023 - 8 Sa 420/22.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.05.2022 - Az. 14 Ca 581/22 - wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

  3. Die Revision wird zugelassen.

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