Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2023-04-21, 5 Sa 656/22

5 Sa 656/22Arbeitsgericht21.04.2023

Regest

Ein Sanierungstarifvertrag, der als firmenbezogener Verbandstarifvertrag zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband abgeschlossen worden ist, löst im Umfang seines Geltungsbereichs einen normativ geltenden Flächentarifvertrag auch dann ab, wenn im Arbeitsvertrag eine individualrechtliche Bezugnahmeklausel auf die "Tarifverträge für die Metall-, Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens" vereinbart worden ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 656/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-21

Aktenzeichen: 5 Sa 656/22

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2023:0421.5SA656.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 4 Abs. 1 und 3 TVG

Leitsätze

Ein Sanierungstarifvertrag, der als firmenbezogener Verbandstarifvertrag zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband abgeschlossen worden ist, löst im Umfang seines Geltungsbereichs einen normativ geltenden Flächentarifvertrag auch dann ab, wenn im Arbeitsvertrag eine individualrechtliche Bezugnahmeklausel auf die "Tarifverträge für die Metall-, Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens" vereinbart worden ist.

Tenor

I.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 03.08.2022 - Az.: 7 Ca 200/22 - wird zurückgewiesen.

II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.