Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2022-11-23, 12 Sa 492/22

12 Sa 492/22Arbeitsgericht23.11.2022

Regest

1. Bestimmung des Anwendungsbereichs des Tarifvertrags über die Errichtung einer Zu-satzversorgungskasse für die Beschäftigten der Brot- und Backwarenindustrie (ZVK-TV) für eine Vertriebsgesellschaft in Abgrenzung zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.06.2022 - 12 Sa 8/22. 2. Zu dem Begriff der überwiegenden Übernahme des Vertriebs i.S.v. § 1 b Nr. 2 ZVK-TV für einen Betrieb der Brot- und Backwarenindustrie sowie zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast in diesem Zusammenhang.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 492/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-23

Aktenzeichen: 12 Sa 492/22

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2022:1123.12SA492.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 1 TVG; § 31 Abs. 1 SokaSiG 2; § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO

Leitsätze

  1. Bestimmung des Anwendungsbereichs des Tarifvertrags über die Errichtung einer Zu-satzversorgungskasse für die Beschäftigten der Brot- und Backwarenindustrie (ZVK-TV) für eine Vertriebsgesellschaft in Abgrenzung zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.06.2022 - 12 Sa 8/22.

  2. Zu dem Begriff der überwiegenden Übernahme des Vertriebs i.S.v. § 1 b Nr. 2 ZVK-TV für einen Betrieb der Brot- und Backwarenindustrie sowie zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast in diesem Zusammenhang.

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.05.2022 - 7 Ca 8410/20 - wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

  3. Die Revision wird zugelassen.

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