Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2022-06-14, 8 Sa 869/21

8 Sa 869/21Arbeitsgericht14.06.2022

Regest

Mitarbeiter, die sich am 01.10.2020 in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell befunden haben, haben gemäß dem Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vom 25.10.2020 (abgeschlossen u.a. von der VKA und der Gewerkschaft ver.di) einen anteiligen Anspruch auf Erhalt einer Corona-Sonderzahlung (entgegen LAG Hamm, Urteil vom 09.02.2022 - 9 Sa 1031/21).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 869/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-14

Aktenzeichen: 8 Sa 869/21

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2022:0614.8SA869.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: -

Leitsätze

Mitarbeiter, die sich am 01.10.2020 in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell befunden haben, haben gemäß dem Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vom 25.10.2020 (abgeschlossen u.a. von der VKA und der Gewerkschaft ver.di) einen anteiligen Anspruch auf Erhalt einer Corona-Sonderzahlung (entgegen LAG Hamm, Urteil vom 09.02.2022 - 9 Sa 1031/21).

Tenor

1.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 30.08.2021 - Az.: 6 Ca 1028/21 - teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen, soweit die Beklagte zur Zahlung von mehr als 200,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2021 verurteilt worden ist.

2.Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 1/3, die Beklagte zu 2/3.

4.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

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