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4 Ta 157/22•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2022-06-13, 4 Ta 157/22
4 Ta 157/22Arbeitsgericht13.06.2022
Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Verringerung der Arbeitszeit beträgt zwei Bruttomonatsgehälter.
Entscheidungsdatum: 2022-06-13
Aktenzeichen: 4 Ta 157/22
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2022:0613.4TA157.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Verringerung der Arbeitszeit beträgt zwei Bruttomonatsgehälter.
Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 03.05.2022 wird zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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