Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2022-06-13, 4 Ta 157/22

4 Ta 157/22Arbeitsgericht13.06.2022

Regest

Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Verringerung der Arbeitszeit beträgt zwei Bruttomonatsgehälter.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ta 157/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-13

Aktenzeichen: 4 Ta 157/22

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2022:0613.4TA157.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Leitsätze

Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Verringerung der Arbeitszeit beträgt zwei Bruttomonatsgehälter.

Tenor

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 03.05.2022 wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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