Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2022-03-09, 12 Sa 352/21

12 Sa 352/21Arbeitsgericht09.03.2022

Regest

1. Parallelentscheidung zum Urteil vom 15.12.2021 - 12 Sa 347/21 - mit veränderter Antragstellung zur Sektorzulage. 2. Zur Auslegung des erstinstanzlichen Urteils und zu den Anforderungen an eine Beru-fungsbegründung, wenn ein Zahlungsantrag als unzulässig und unbegründet abgewiesen wird.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 352/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-09

Aktenzeichen: 12 Sa 352/21

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2022:0309.12SA352.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: Art. 20 Abs.1 EUGVVO, Art. 21 Abs.1 EUGVVO, Art. 66 Abs.1 EUGVVO; Art. 3 Abs.1, 2 und 5 Rom I-VO, Art. 8 Abs.1 und 2 Rom I-VO, Art. 10 Abs. 2 Rom I-VO; Richtlinie 98/59/EG; RL 2001/23/EG; Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG; § 305 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 615 BGB, § 613a Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 1, 2 und 3 KSchG, § 6 KSchG, § 17 Abs. 1 und 3 KSchG, § 23 KSchG, § 24 KSchG; § 61 ZPO, § 62 Abs. 1 ZPO, § 256 ZPO, § 261 Abs. 1 und 3 ZPO, § 265 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 325 ZPO, § 520 Abs. 3 ZPO, § 533 ZPO

Leitsätze

  1. Parallelentscheidung zum Urteil vom 15.12.2021 - 12 Sa 347/21 - mit veränderter Antragstellung zur Sektorzulage.

  2. Zur Auslegung des erstinstanzlichen Urteils und zu den Anforderungen an eine Beru-fungsbegründung, wenn ein Zahlungsantrag als unzulässig und unbegründet abgewiesen wird.

Tenor

  1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.06.2021 - 11 Ca 1087/21 - teilweise abgeändert und die Beklagte zu 1) verurteilt,

a) an den Kläger für November 2020 50,48 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2021 zu zahlen;

b) an den Kläger für Dezember 2020 2.293,37 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2021 zu zahlen.

  1. Die weitergehende Berufung des Klägers gegen Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.06.2021 - 11 Ca 1087/21 -, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26.02.2021 - 11 Ca 5927/20 und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.05.2021 - 5 Ca 5899/20 - werden zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Die gerichtlichen Kosten erster Instanz des Verfahrens Arbeitsgerichts Düsseldorf - 11 Ca 1087/21 - werden dem Kläger zu 83 % und der Beklagten zu 1) zu 17 % auferlegt. Im Übrigen bleibt es bei den erstinstanzlichen Kostenentscheidungen.

  3. Die Revision wird zugelassen.

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