Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2021-11-12, 7 Sa 483/21

7 Sa 483/21Arbeitsgericht12.11.2021

Regest

Eine unmittelbare Unterrichtung iSd. § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX an die Schwerbehindertenvertretung erfolgt ohne Zwischenschritte über weitere Personen. Die Unterrichtung des Betriebsrats nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX iVm. § 176 SGB IX erfolgt gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 483/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-12

Aktenzeichen: 7 Sa 483/21

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2021:1112.7SA483.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 15 AGG, § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX

Leitsätze

Eine unmittelbare Unterrichtung iSd. § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX an die Schwerbehindertenvertretung erfolgt ohne Zwischenschritte über weitere Personen.

Die Unterrichtung des Betriebsrats nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX iVm. § 176 SGB IX erfolgt gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden.

Tenor

I.Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.04.2021 - 15 Ca 472/21 - unter gleichzeitiger Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten im Übrigen sowie der Berufung des Klägers im Übrigen teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 7.800,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2021 zu zahlen.

II.Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.

III.Die Revision wird nicht zugelassen.

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