Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2021-10-15, 7 Sa 405/21

7 Sa 405/21Arbeitsgericht15.10.2021

Regest

Auch krankheitsbedingte Beendigungen sind Beendigungen iSd. § 17 Abs. 1 KSchG, so dass bei Überschreiten der Schwellenwerte unter Berücksichtigung dieser Beendigungen die Durchführung eines Konsultationsverfahrens nach § 17 Abs. 2 KSchG und die Erstattung einer Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 3 KSchG erforderlich ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 405/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-15

Aktenzeichen: 7 Sa 405/21

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2021:1015.7SA405.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 17 KSchG, § 1 KSchG

Leitsätze

Auch krankheitsbedingte Beendigungen sind Beendigungen iSd. § 17 Abs. 1 KSchG, so dass bei Überschreiten der Schwellenwerte unter Berücksichtigung dieser Beendigungen die Durchführung eines Konsultationsverfahrens nach § 17 Abs. 2 KSchG und die Erstattung einer Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 3 KSchG erforderlich ist.

Tenor

I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20 - wird zurückgewiesen.

II.Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

J..Die Revision wird nicht zugelassen.

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