Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2021-01-14, 5 Sa 483/20

5 Sa 483/20Arbeitsgericht14.01.2021

Regest

Die Entwendung einer Einliterflasche Desinfektionsmittel, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern während der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt hat, rechtfertigt unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls die außerordentliche Kündigung eines langjährig bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 483/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-14

Aktenzeichen: 5 Sa 483/20

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2021:0114.5SA483.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 626 BGB

Leitsätze

Die Entwendung einer Einliterflasche Desinfektionsmittel, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern während der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt hat, rechtfertigt unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls die außerordentliche Kündigung eines langjährig bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung.

Tenor

I.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 01.07.2020 - Az.: 6 Ca 632/20 - wird zurückgewiesen.

II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.Die Revision wird nicht zugelassen.

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