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5 Sa 483/20•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2021-01-14, 5 Sa 483/20
5 Sa 483/20Arbeitsgericht14.01.2021
Die Entwendung einer Einliterflasche Desinfektionsmittel, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern während der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt hat, rechtfertigt unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls die außerordentliche Kündigung eines langjährig bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung.
Entscheidungsdatum: 2021-01-14
Aktenzeichen: 5 Sa 483/20
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2021:0114.5SA483.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 626 BGB
Die Entwendung einer Einliterflasche Desinfektionsmittel, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern während der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt hat, rechtfertigt unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls die außerordentliche Kündigung eines langjährig bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung.
I.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 01.07.2020 - Az.: 6 Ca 632/20 - wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
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