Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2020-12-15, 8 Sa 425/20

8 Sa 425/20Arbeitsgericht15.12.2020

Regest

Nach vorbezeichneter Regelung ist eine Besitzstandszulage, die sich wegen Entfalls eines Kindergeldanspruchs bezüglich ihres kinderbezogenen Entgeltbestandteils verringert, wieder in ihrer ursprünglichen Höhe zu zahlen, wenn der Kindergeldanspruch für das betreffende Kind zu einem späteren Zeitpunkt wieder auflebt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 425/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-15

Aktenzeichen: 8 Sa 425/20

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2020:1215.8SA425.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 3 Anhang D der Anlage 33 zu den AVR

Leitsätze

Nach vorbezeichneter Regelung ist eine Besitzstandszulage, die sich wegen Entfalls eines Kindergeldanspruchs bezüglich ihres kinderbezogenen Entgeltbestandteils verringert, wieder in ihrer ursprünglichen Höhe zu zahlen, wenn der Kindergeldanspruch für das betreffende Kind zu einem späteren Zeitpunkt wieder auflebt.

Tenor

1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.05.2020 - Az. 12 Ca 1767/20 - abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 679,91 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 582,78 € seit dem 02.04.2020 und aus weiteren 97,13 € seit dem 26.05.2020 zu zahlen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3.Die Revision wird zugelassen.

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