Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2020-07-29, 12 TaBVGa 4/20

12 TaBVGa 4/20Arbeitsgericht29.07.2020

Regest

Der Anspruch der Arbeitgeberin gegenüber dem Betriebsrat auf Einsichtnahme in die Wahlunterlagen einer Betriebsratswahl wird gemäß § 883 ZPO vollstreckt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBVGa 4/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-29

Aktenzeichen: 12 TaBVGa 4/20

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2020:0729.12TABVGA4.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 85 Abs. 2 ArbGG; § 13 Abs. 2 BetrVG, § 23 Abs. 1 BetrVG; § 253 Abs. 2 ZPO, § 294 ZPO, § 322 ZPO, § 883 ZPO, § 888 ZPO, § 890 ZPO, § 920 Abs. 2 ZPO, § 935 ZPO, § 936 ZPO, § 940 ZPO; § 19 WO

Leitsätze

Der Anspruch der Arbeitgeberin gegenüber dem Betriebsrat auf Einsichtnahme in die Wahlunterlagen einer Betriebsratswahl wird gemäß § 883 ZPO vollstreckt.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 19.05.2020 - 2 BVGa 2/20 - wird zurückgewiesen.

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