Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2020-06-24, 4 Sa 571/19

4 Sa 571/19Arbeitsgericht24.06.2020

Regest

1. Urlaubsabgeltungsansprüche unterliegen tarif- oder einzelvertraglichen Ausschlussfristen auch dann, wenn die zugrundeliegenden Urlaubsansprüche - etwa aufgrund unzureichender Aufklärung durch den Arbeitgeber - urlaubsrechtlich nicht verfallen konnten. 2. Zur Wirksamkeit einer im Jahre 2013 vereinbarten einzelvertraglichen Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die lediglich Ansprüche aus unerlaubter Handlung von ihrem Anwendungsbereich ausnimmt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 571/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-24

Aktenzeichen: 4 Sa 571/19

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2020:0624.4SA571.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: §§ 202 I, 276 III, 309, 310 BGB; 7 III BUrlG; Art. 7 RL 2003/88/EG; § 3 I MiLoG

Leitsätze

  1. Urlaubsabgeltungsansprüche unterliegen tarif- oder einzelvertraglichen Ausschlussfristen auch dann, wenn die zugrundeliegenden Urlaubsansprüche - etwa aufgrund unzureichender Aufklärung durch den Arbeitgeber - urlaubsrechtlich nicht verfallen konnten.

  2. Zur Wirksamkeit einer im Jahre 2013 vereinbarten einzelvertraglichen Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die lediglich Ansprüche aus unerlaubter Handlung von ihrem Anwendungsbereich ausnimmt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.07.2019 - 16 Ca 887/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

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