4 Sa 134/19•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-10-09, 4 Sa 134/19
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-10-09, 4 Sa 134/19
4 Sa 134/19Arbeitsgericht09.10.2019
Regest
1. Eine mehrere Jahre nach Durchführung einer Betriebsschließung ausgesprochene Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis auch dann gemäß dem Sozialplan "in Folge" der Betriebsänderung, wenn sie weiterhin deren unmittelbare Folge ist. 2. Das ist nicht der Fall, wenn die Kausalverbindung durch eine andere Kausalkette in der Weise überlagert worden ist, dass - bei wertender Betrachtung - ein den Abfindungsanspruch tragender ausreichender Zusammenhang zwischen Schließung und Kündigung nicht mehr besteht. 3. Allein die stets gebotene Prüfung, dass bei Ausspruch der Kündigung keine unternehmensweite Weiterbeschäftigung möglich ist, bildet keine neue Ursache für die Kündigung und ist daher nicht geeignet, den vom Sozialplan geforderten Zusammenhang entfallen zu lassen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 134/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-09
Aktenzeichen: 4 Sa 134/19
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2019:1009.4SA134.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 112 Abs. 1 BetrVG
Leitsätze
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Eine mehrere Jahre nach Durchführung einer Betriebsschließung ausgesprochene Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis auch dann gemäß dem Sozialplan "in Folge" der Betriebsänderung, wenn sie weiterhin deren unmittelbare Folge ist.
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Das ist nicht der Fall, wenn die Kausalverbindung durch eine andere Kausalkette in der Weise überlagert worden ist, dass - bei wertender Betrachtung - ein den Abfindungsanspruch tragender ausreichender Zusammenhang zwischen Schließung und Kündigung nicht mehr besteht.
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Allein die stets gebotene Prüfung, dass bei Ausspruch der Kündigung keine unternehmensweite Weiterbeschäftigung möglich ist, bildet keine neue Ursache für die Kündigung und ist daher nicht geeignet, den vom Sozialplan geforderten Zusammenhang entfallen zu lassen.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 16.01.2019 - 3 Ca 1305/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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