Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-07-09, 2 Ta 242/19

2 Ta 242/19Arbeitsgericht09.07.2019

Regest

Das Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen Prozesskostenhilfeentscheidungen ist nicht gebührenfrei.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ta 242/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-09

Aktenzeichen: 2 Ta 242/19

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2019:0709.2TA242.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 3 Abs. 2 GKG - Anlage Ziffer 8614

Leitsätze

Das Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen Prozesskostenhilfeentscheidungen ist nicht gebührenfrei.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 16.05.2019 - 5 Ca 108/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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