2 Ta 242/19•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-07-09, 2 Ta 242/19
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-07-09, 2 Ta 242/19
2 Ta 242/19Arbeitsgericht09.07.2019
Regest
Das Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen Prozesskostenhilfeentscheidungen ist nicht gebührenfrei.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ta 242/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-09
Aktenzeichen: 2 Ta 242/19
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2019:0709.2TA242.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 3 Abs. 2 GKG - Anlage Ziffer 8614
Leitsätze
Das Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen Prozesskostenhilfeentscheidungen ist nicht gebührenfrei.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 16.05.2019 - 5 Ca 108/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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