4 Sa 686/18•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-05-22, 4 Sa 686/18
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-05-22, 4 Sa 686/18
4 Sa 686/18Arbeitsgericht22.05.2019
Regest
1. Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrtunternehmens. 2. Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige. 3. Zur Frage eines Nachteilsausgleichsanspruchs
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 686/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-22
Aktenzeichen: 4 Sa 686/18
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2019:0522.4SA686.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Leitsätze
- Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrtunternehmens.
- Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige.
- Zur Frage eines Nachteilsausgleichsanspruchs
Tenor
| 1. | Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.06.2018 - 11 Ca 1268/18 - wird - unter gleichzeitiger Abweisung der Klageerweiterung gegen die Beklagte zu 2. im Berufungsrechtszug - zurückgewiesen. |
|---|---|
| 2. | Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. |
| 3. | Die Revision wird für die Klägerin zugelassen, soweit ihre Berufung gegen die Abweisung des Kündigungsschutzantrags (Ziff. 1 der Berufungsanträge) zurückgewiesen und ihre Klageerweiterung gegen die Beklagte zu 2. (Ziff. 4 der Berufungsanträge) abgewiesen wurden. Im Übrigen wird sie nicht zugelassen. |
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