3 TaBV 7/18•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-12-18, 3 TaBV 7/18
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-12-18, 3 TaBV 7/18
3 TaBV 7/18Arbeitsgericht18.12.2018
Regest
Zustimmungsersetzungsverfahren zur - zutreffenden - Umgruppierung eines "Supervisors im Cash Office" in die Gehaltsgruppe II des Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel NRW.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 TaBV 7/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-18
Aktenzeichen: 3 TaBV 7/18
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:1218.3TABV7.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 99 BetrVG; GTV Einzelhandel NRW
Leitsätze
Zustimmungsersetzungsverfahren zur - zutreffenden - Umgruppierung eines "Supervisors im Cash Office" in die Gehaltsgruppe II des Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel NRW.
Tenor
1.Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 14.12.2017 - Az.: 5 BV 69/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass aus Gründen der Klarstellung der Beschlusstenor so gefasst wird, dass nicht die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung, sondern zur Umgruppierung des Herrn L. X. in die Gehaltsgruppe II im 4. Tätigkeitsjahr des Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel NRW ersetzt wird.
2.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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