Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-12-05, 7 Sa 448/18

7 Sa 448/18Arbeitsgericht05.12.2018

Regest

Der Bundesmanteltarifvertrag für die Angestellten, gewerblicher Arbeitnehmer und Auszubildenden der Süßwarenindustrie in der Fassung vom 01.02.2005 enthält ein eigenständiges, vom BUrlG abweichendes Fristenregime, nach dem der tarifliche Urlaub auch bei fortbestehender Krankheit drei Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 448/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-05

Aktenzeichen: 7 Sa 448/18

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:1205.7SA448.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

Der Bundesmanteltarifvertrag für die Angestellten, gewerblicher Arbeitnehmer und Auszubildenden der Süßwarenindustrie in der Fassung vom 01.02.2005 enthält ein eigenständiges, vom BUrlG abweichendes Fristenregime, nach dem der tarifliche Urlaub auch bei fortbestehender Krankheit drei Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt.

Tenor

I.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 25.04.2018, 3 Ca 1944/17, wird zurückgewiesen.

II.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

III.Die Revision wird nicht zugelassen.

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