7 Sa 227/18•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-09-26, 7 Sa 227/18
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-09-26, 7 Sa 227/18
7 Sa 227/18Arbeitsgericht26.09.2018
Regest
Wird ein schwerbehinderter Stellenbewerber bei einem mehrstufigen Auswahlverfahren nach dem Vorstellungsgespräch nicht mehr zu den weiteren Stufen des Auswahlverfahrens eingeladen, weil der Arbeitgeber sich nach dem Vorstellungsgespräch gegen den schwerbehinderten Stellenbewerber entschieden hat, lässt sich daraus nicht die Vermutung herleiten, der Stellenbewerber habe aufgrund seiner Schwerbehinderung keine weitere Berücksichtigung gefunden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 227/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-26
Aktenzeichen: 7 Sa 227/18
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:0926.7SA227.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Leitsätze
Wird ein schwerbehinderter Stellenbewerber bei einem mehrstufigen Auswahlverfahren nach dem Vorstellungsgespräch nicht mehr zu den weiteren Stufen des Auswahlverfahrens eingeladen, weil der Arbeitgeber sich nach dem Vorstellungsgespräch gegen den schwerbehinderten Stellenbewerber entschieden hat, lässt sich daraus nicht die Vermutung herleiten, der Stellenbewerber habe aufgrund seiner Schwerbehinderung keine weitere Berücksichtigung gefunden.
Tenor
| I. | Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.11.2017, 3 Ca 2796/17, wird zurückgewiesen. |
|---|---|
| II. | Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. |
| III. | Die Revision wird zugelassen. |
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