12 Sa 768/16•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-01-11, 12 Sa 768/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-01-11, 12 Sa 768/16
12 Sa 768/16Arbeitsgericht11.01.2017
Regest
1.Die für die gesetzliche Unverfallbarkeit maßgebliche Zusagedauer beginnt nicht vor der Betriebszugehörigkeit (BAG 21.01.2003 - 3 AZR 121/02, AP Nr. 1 zu § 1b BetrAVG). Anwendungsfall betreffend einen stellvertretenden Chefredakteur, der von einem anderen Verlag abgeworben wird und den Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber, der ihm eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente zusagt und der in der Zukunft beginnen soll, noch während der Tätigkeit für den anderen Verlag unterzeichnet. 2.Einzelfall zur Frage der vertraglichen Unverfallbarkeit einer Versorgungszusage (hier verneint).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 768/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-11
Aktenzeichen: 12 Sa 768/16
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0111.12SA768.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: §§ 1b, 26, 30f BetrAVG; §§ 133, 157, 305 BGB, §§ 256, 257 ZPO
Leitsätze
1.Die für die gesetzliche Unverfallbarkeit maßgebliche Zusagedauer beginnt nicht vor der Betriebszugehörigkeit (BAG 21.01.2003 - 3 AZR 121/02, AP Nr. 1 zu § 1b BetrAVG). Anwendungsfall betreffend einen stellvertretenden Chefredakteur, der von einem anderen Verlag abgeworben wird und den Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber, der ihm eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente zusagt und der in der Zukunft beginnen soll, noch während der Tätigkeit für den anderen Verlag unterzeichnet.
2.Einzelfall zur Frage der vertraglichen Unverfallbarkeit einer Versorgungszusage (hier verneint).
Tenor
1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 29.06.2016 - 4 Ca 663/16 - wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
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