Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-12-27, 13 Ta 317/16

13 Ta 317/16Arbeitsgericht27.12.2016

Regest

Eine wirksame Fristsetzung nach § 55 Abs. 6 RVG setzt voraus, dass im Rahmen der PKH-Bewilligung eine Zahlungsanordnung nach § 120 Abs. 1 ZPO getroffen wurde.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Ta 317/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-27

Aktenzeichen: 13 Ta 317/16

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:1227.13TA317.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: RVG § 55 Abs. 6

Leitsätze

Eine wirksame Fristsetzung nach § 55 Abs. 6 RVG setzt voraus, dass im Rahmen der PKH-Bewilligung eine Zahlungsanordnung nach § 120 Abs. 1 ZPO getroffen wurde.

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 24.05.2016 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 25.04.2016 aufgehoben.

Auf die Erinnerung des Antragstellers vom 18.04.2016 wird der den Antrag auf Vergütungsfestsetzung vom 28.12.2015 zurückweisende Beschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 12.04.2016 aufgehoben. Insoweit wird das Verfahren zur Neuentscheidung über den Vergütungsfestsetzungsantrag an das Arbeitsgericht Krefeld (Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle) zurückverwiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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