6 Sa 901/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-01-22, 6 Sa 901/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-01-22, 6 Sa 901/15
6 Sa 901/15Arbeitsgericht22.01.2016
Regest
Anders als der bei Einstellungen einschlägige § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L enthält der das Erreichen höherer Stufenlaufzeiten regelnde § 16 Abs. 3 TV-L keinerlei Regelungen zur Anrechnung einschlägiger Berufserfahrungen, die bei anderen Arbeitgebern erworben wurden. Eine solche Anrechnung ist auch nicht im Hinblick auf Art. 45 AEUV, Art. 7 Abs. 1 EUV Nr. 492/2011 europarechtlich geboten.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 901/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-22
Aktenzeichen: 6 Sa 901/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:0122.6SA901.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: Art. 45 AEUV, Art. 7 Abs. 1 EUV Nr. 492/2011, § 16 Abs. 2 u. 3 TV-L
Leitsätze
Anders als der bei Einstellungen einschlägige § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L enthält der das Erreichen höherer Stufenlaufzeiten regelnde § 16 Abs. 3 TV-L keinerlei Regelungen zur Anrechnung einschlägiger Berufserfahrungen, die bei anderen Arbeitgebern erworben wurden. Eine solche Anrechnung ist auch nicht im Hinblick auf Art. 45 AEUV, Art. 7 Abs. 1 EUV Nr. 492/2011 europarechtlich geboten.
Tenor
I.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 16.07.2015 - AZ: 1 Ca 887/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
II.Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
III.
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