13 Sa 957/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-12-22, 13 Sa 957/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-12-22, 13 Sa 957/15
13 Sa 957/15Arbeitsgericht22.12.2015
Regest
Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung, die der Arbeitgeber damit begründet hat, der Arbeitnehmer habe eine Tätlichkeit begangen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 957/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-22
Aktenzeichen: 13 Sa 957/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:1222.13SA957.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: BGB § 626
Leitsätze
Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung, die der Arbeitgeber damit begründet hat, der Arbeitnehmer habe eine Tätlichkeit begangen.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31.07.2015 - 11 Ca 1836/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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