Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-12-08, 9 Sa 685/15

9 Sa 685/15Arbeitsgericht08.12.2015

Regest

Zur wissenschaftlichen Dienstleistung kann auch die Vermittlung von Fachwissen und praktischen Fertigkeiten an Studierende und deren Unterweisung in der Anwendung wisssenschaftlicher Methoden gehören. Dann muss dem Lehrenden aber die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleiben.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 685/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-08

Aktenzeichen: 9 Sa 685/15

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:1208.9SA685.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 2 Abs. 1 WissZeitVG

Leitsätze

Zur wissenschaftlichen Dienstleistung kann auch die Vermittlung von Fachwissen und praktischen Fertigkeiten an Studierende und deren Unterweisung in der Anwendung wisssenschaftlicher Methoden gehören. Dann muss dem Lehrenden aber die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleiben.

Tenor

I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.12.2015 - 15 Ca 308/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Das Urteil wird zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der am 12.03.2013 vereinbarten Befristung am 31.12.2014 beendet worden ist.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als wissenschaftliche Mitarbeiterin weiter zu beschäftigen.

  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

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