Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-12-04, 6 Sa 747/15

6 Sa 747/15Arbeitsgericht04.12.2015

Regest

Sieht ein Unternehmenstarifvertrag vor, dass das Entgelt der bei dem Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter zunächst nur 84% des zu einem bestimmten Zeitpunkt gemäß einem Flächentarifvertrag gültigen Entgelts beträgt und stufenweise bis auf 100% angehoben wird, so sind rückwirkende Entgelterhöhungen mit einzurechnen (a.A. LAG Rheinland - Pfalz v. 16.04.2015 - 3 Sa 682/14 -).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 747/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-04

Aktenzeichen: 6 Sa 747/15

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:1204.6SA747.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 1 TVG

Leitsätze

Sieht ein Unternehmenstarifvertrag vor, dass das Entgelt der bei dem Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter zunächst nur 84% des zu einem bestimmten Zeitpunkt gemäß einem Flächentarifvertrag gültigen Entgelts beträgt und stufenweise bis auf 100% angehoben wird, so sind rückwirkende Entgelterhöhungen mit einzurechnen (a.A. LAG Rheinland - Pfalz v. 16.04.2015 - 3 Sa 682/14 -).

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.06.2015 - AZ: 10 Ca 5100/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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