6 Sa 747/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-12-04, 6 Sa 747/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-12-04, 6 Sa 747/15
6 Sa 747/15Arbeitsgericht04.12.2015
Regest
Sieht ein Unternehmenstarifvertrag vor, dass das Entgelt der bei dem Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter zunächst nur 84% des zu einem bestimmten Zeitpunkt gemäß einem Flächentarifvertrag gültigen Entgelts beträgt und stufenweise bis auf 100% angehoben wird, so sind rückwirkende Entgelterhöhungen mit einzurechnen (a.A. LAG Rheinland - Pfalz v. 16.04.2015 - 3 Sa 682/14 -).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 747/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-04
Aktenzeichen: 6 Sa 747/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:1204.6SA747.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 1 TVG
Leitsätze
Sieht ein Unternehmenstarifvertrag vor, dass das Entgelt der bei dem Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter zunächst nur 84% des zu einem bestimmten Zeitpunkt gemäß einem Flächentarifvertrag gültigen Entgelts beträgt und stufenweise bis auf 100% angehoben wird, so sind rückwirkende Entgelterhöhungen mit einzurechnen (a.A. LAG Rheinland - Pfalz v. 16.04.2015 - 3 Sa 682/14 -).
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.06.2015 - AZ: 10 Ca 5100/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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