Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-11-30, 3 Ta 509/15

3 Ta 509/15Arbeitsgericht30.11.2015

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 509/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-30

Aktenzeichen: 3 Ta 509/15

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:1130.3TA509.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers vom 28.09.2015 gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 22.09.2015 wird das Verfahren zur erneuten Abhilfeentscheidung an das Arbeitsgericht Oberhausen zurückverwiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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