7 Sa 754/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-11-04, 7 Sa 754/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-11-04, 7 Sa 754/15
7 Sa 754/15Arbeitsgericht04.11.2015
Regest
Fachangestellte für Bäderbetriebe im Bereich der Kommunen, die ab dem 01.10.2005 eingestellt werden, sind bei Anwendung der tariflichen Eingruppierungsmerkmale in Entgeltgruppe 3 eingruppiert. Ein möglicher Verstoß der Tarifvertragsparteien gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Verhältnis zur Eingruppierung der Badehelfer bzw. Badewärter in Entgeltgruppe 4 führt nicht zu einer Eingruppierung der kommunalen Fachangestellten für Bäderbetriebe in Entgeltgruppe 5.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 754/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-04
Aktenzeichen: 7 Sa 754/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:1104.7SA754.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Leitsätze
Fachangestellte für Bäderbetriebe im Bereich der Kommunen, die ab dem 01.10.2005 eingestellt werden, sind bei Anwendung der tariflichen Eingruppierungsmerkmale in Entgeltgruppe 3 eingruppiert. Ein möglicher Verstoß der Tarifvertragsparteien gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Verhältnis zur Eingruppierung der Badehelfer bzw. Badewärter in Entgeltgruppe 4 führt nicht zu einer Eingruppierung der kommunalen Fachangestellten für Bäderbetriebe in Entgeltgruppe 5.
Tenor
1.Auf die Berufung der beklagten Stadt wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 25.06.2015 - 5 Ca 15/15 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
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