6 TaBV 62/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-09-25, 6 TaBV 62/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-09-25, 6 TaBV 62/15
6 TaBV 62/15Arbeitsgericht25.09.2015
Regest
Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers entfällt bei einer offensichtlich aussichtslosen oder mutwilligen Rechtsverfolgung des Betriebsrats (hier: mutwillige Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 TaBV 62/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-25
Aktenzeichen: 6 TaBV 62/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0925.6TABV62.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: ---
Leitsätze
Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers entfällt bei einer offensichtlich aussichtslosen oder mutwilligen Rechtsverfolgung des Betriebsrats (hier: mutwillige Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde).
Tenor
| I. | Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 25.03.2015 - 2 BV 5/15 - wird zurückgewiesen. |
|---|---|
| II. | Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. |
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