Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-07-03, 5 Sa 225/14

5 Sa 225/14Arbeitsgericht03.07.2014

Regest

1. Eine in einem Insolvenzplan vereinbarte Ausschlussfrist von einem Monat ist rechtswirksam. 2. Sie erfasst auch Schadensersatzforderungen von Arbeitnehmern, die wegen der Anwendung der verkürzten Kündigungsfrist des § 113 InsO entstanden sind.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 225/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-03

Aktenzeichen: 5 Sa 225/14

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:0703.5SA225.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 113 InsO, § 38 InsO, §§ 305 ff. BGB

Leitsätze

  1. Eine in einem Insolvenzplan vereinbarte Ausschlussfrist von einem Monat ist rechtswirksam.

  2. Sie erfasst auch Schadensersatzforderungen von Arbeitnehmern, die wegen der Anwendung der verkürzten Kündigungsfrist des § 113 InsO entstanden sind.

Tenor

1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des ARbeitsgerichts Mönchengladbach vom 29.01.2014 - 7 Ca 2069/13 -

wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

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