Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-03-04, 13 Ta 645/13

13 Ta 645/13Arbeitsgericht04.03.2014

Regest

Die Verpflichtung des Arbeitgebers in einem gerichtlichen Vergleich, ein Zeugnis nach einem vom Arbeitnehmer noch zu erstellenden Formulierungsvorschlag zu erteilen, ist nicht vollstreckbar (Abweichung von BAG 09.09.2011 - 3 AZB 35/11).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Ta 645/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-04

Aktenzeichen: 13 Ta 645/13

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:0304.13TA645.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 888 ZPO; § 109 GewO; § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Leitsätze

Die Verpflichtung des Arbeitgebers in einem gerichtlichen Vergleich, ein Zeugnis nach einem vom Arbeitnehmer noch zu erstellenden Formulierungsvorschlag zu erteilen, ist nicht vollstreckbar (Abweichung von BAG 09.09.2011 - 3 AZB 35/11).

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 17.12.2013 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.12.2013 - 11 Ca 3298/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Beschwerdewert: 2.574,05 €.

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