12 Sa 517/13•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-09-11, 12 Sa 517/13
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-09-11, 12 Sa 517/13
12 Sa 517/13Arbeitsgericht11.09.2013
Regest
1 .Auslegung einer Versorgungsordnung, die ergibt, dass zunächst die Höchstbegrenzung und erst nachfolgend die zeitratierliche Kürzung zu erfolgen hat. 2. Anpassungsprüfung nach der Regelung der Versorgungsordnung. Teilweise Parallelentscheidung zu den Urteilen des Gerichts vom 26.06.2013, 12 Sa 103/13, 12 Sa 161 und 12 Sa 184/13.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 517/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-11
Aktenzeichen: 12 Sa 517/13
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0911.12SA517.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: §§ 2 Abs. 1, 16 BetrAVG
Leitsätze
1 .Auslegung einer Versorgungsordnung, die ergibt, dass zunächst die Höchstbegrenzung und erst nachfolgend die zeitratierliche Kürzung zu erfolgen hat.
- Anpassungsprüfung nach der Regelung der Versorgungsordnung.
Teilweise Parallelentscheidung zu den Urteilen des Gerichts vom 26.06.2013, 12 Sa 103/13, 12 Sa 161 und 12 Sa 184/13.
Tenor
-
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 11.01.2013 - 5 Ca 4853/09 - wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
3.Die Revision wird zugelassen.
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